Suizidbeihilfe ist dann gegeben, wenn ein Mensch eine andere Person darin unterstützt, sich selbst zu töten - etwa indem er die dafür benötigten Medikamente beschafft und zur Verfügung stellt. Wenn die Tatherrschaft (wie beim Suizid) jedoch nicht bei dem Sterbewilligen selbst, sondern bei dem Helfer liegt (indem er z. B. ein tödlich wirkendes Medikament mittels einer Spritze verabreicht), ist der Straftatbestand der Tötung auf Verlangen gegeben.
Nur für wenige Jahre, bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, war Suizidbeihilfe in Deutschland gesetzlich geregelt (§ 217 StGB: "Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung"). Das höchste deutsche Gericht hat diesen Paragrafen dann im Februar 2020 für nichtig erklärt.
Seitdem existiert – wie zuvor bis November 2015 - keine rechtliche Regelung der Beihilfe zum Suizid.
In seiner Urteilsbegründung hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das durchs Grundgesetz geschützte Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Freiheit einschließt, sich selbst zu töten. Diese Freiheit umfasse auch die Freiheit, beim Suizid Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen (sofern diese angeboten wird).
Das Gericht betont, der Staat dürfe durchaus gesetzliche Regelungen im Hinblick auf die Beihilfe zum Suizid treffen, da unsere Verfassung dem Leben einen sehr hohen Rang beimesse. Jedoch war nach Auffassung des Gerichts die Hürde für die Inanspruchnahme von Suizidhilfe durch die gesetzliche Regelung so hoch gelegt, dass dadurch eine solche "faktisch unmöglich" wurde.
Gegenwärtig werden in der Öffentlichkeit und der Politik verschiedene alternative Regelungen für einen neuen § 217 StGB diskutiert.
Maßstab für Christen ist in diesem Zusammenhang das Verständnis von Leben als Geschenk Gottes. Darum sprechen sie auch von der Heiligkeit des Lebens. Vor diesem Hintergrund verbietet sich eine Selbsttötung.
Trägt man der Realität Rechnung, dass es immer wieder auch Situationen gibt, in denen Menschen trotz bester Hilfs- und Unterstützungsangebote auch nachhaltig so verzweifelt sind, dass sie für sich als einzigen "Ausweg" den Weg einer Selbsttötung sehen, verbietet sich allerdings eine Haltung, die Suizidhandlungen grundsätzlich negativ bewertet.
Auf der anderen Seite ist es aber auch bedeutsam, sich differenziert mit der "Suizid-Problematik" auseinanderzusetzen. Zumindest einige der bedenkenswerten Aspekte, die in der bereits seit vielen Jahren in Deutschland geführten Debatte eine Rolle spielen, werden im Folgenden genannt.
Zunächst eine Aussage des Deutschen Ethikrates, die das Thema eher aus gesamtgesellschaftlicher Sicht beleuchtet:
- "Eine Suizidbeihilfe, die keine individuelle Hilfe in tragischen Ausnahmesituationen, sondern eine Art Normalfall wäre, etwa im Sinne eines Regelangebots von Ärzten oder im Sinne der Dienstleistung eines Vereins, wäre geeignet, den gesellschaftlichen Respekt vor dem Leben zu schwächen." (Deutscher Ethikrat 2014)
Folgende Gesichtspunkte sind eher aus einer individuellen Perspektive heraus von Bedeutung:
- Suizidwünsche sind in den allermeisten Fällen von starken Ambivalenzen begleitet und nur selten eindeutig und nachhaltig. Wäre die Hürde für die Inanspruchnahme einer Suizidbeihilfe sehr niedrig, bestünde die Gefahr, dass ein Mensch in einer nur vorübergehenden psychischen Engpass-Situation vorschnell einen solchen (nicht revidierbaren) Schritt gehen würde.
- Im Zusammenhang des Selbstbestimmungsthemas ist beim Suizid die Frage der Freiverantwortlichkeit von großer Bedeutung. Würde die Selbsttötung und die Beihilfe zur Selbsttötung zur „gesellschaftlich akzeptierten Üblichkeit“, würde das die Gefahr mit sich bringen, dass Menschen, die ihr Leben (oder sich selbst!) als Belastung für Andere (Angehörige, Pflegepersonal, die Gesellschaft insgesamt, …) empfinden, daraus (zumindest subjektiv) eine Art Verpflichtung ableiten könnten, diese Möglichkeit auch zu realisieren.
Die ohnehin schon nur sehr schwer zu beantwortende Frage, wie freiverantwortlich ein konkreter Suizidwunsch ist, würde dadurch nochmals erschwert.
- Selbst in Situationen, in denen An- und Zugehörige den Selbsttötungswunsch eines nahestehenden Menschen mittragen, hinterlässt die Handlung bei diesen häufig auch noch im Nachhinein Schuldgefühle und ein Gefühl der Traumatisierung.
Im Hinblick auf eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Suizidassistenz lohnt sich auch das Lesen des Beitrags der evangelischen Pfarrerin Karin Lackus.